Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Vertragspartner
    Vertragspartner ist MD Fahrzeughandels GmbH in Altach/Vorarlberg in weiterer Folge Verkäufer genannt und der Kunde (in weiterer Folge Käufer genannt). Diese AGB gelten für den Verkauf von gebrauchten und neuen Fahrzeugen sowie EU-Fahrzeugen zwischen dem Käufer und Verkäufer.
  2. Vertragsgegenstand/Vertragsabschluss
    Bei dem Vertragsgegenstand handelt es sich in der Regel um ein EU-Neufahrzeug mit den spezifischen Ausstattungsmerkmalen des für das jeweilige Land produzierten Modells. Die Ausstattungsmerkmale werden vom Verkäufer im Angebot genau beschrieben und sind dem Käufer somit vor Auftragserteilung bekannt.

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden, bei Nutzfahrzeugen bis 6 Wochen. Diese Frist verkürzt sich bei verfügbaren Lagerfahrzeugen in einem europäischen Land auf allgemein 21 Tage. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung durch die Auftragsbestätigung innerhalb der genannten Fristen bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

  1. Übertragung von Rechten und Pflichten
    Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
  2. Preise
    Der angegebene Preis bei Vertragsabschluss ist bindend. Ausnahmen:

 1) bei einem Modellwechsel durch den Hersteller oder wenn anstelle des ursprünglich bestellten Fahrzeug ein sogenanntes Facelift Modell ausgeliefert wird und es dadurch zu einer allgemeinen Preiserhöhung kommt

 2) Fahrzeuge, die eine Lieferzeit von mindestens 6 Monaten aufweisen, also bei jenen Fahrzeugen, wo der vereinbarte Liefertermin mindestens 6 Monate nach Vertragsabschluss liegt

 3) wenn es nach Auftragserteilung durch den Kunden zu einer Preisänderung beim Lieferanten kommt

 4) wenn der Hersteller die Serienausstattung ändert, das Fahrzeug somit über eine höherwertige Ausstattung verfügt und es aus diesem Grund zu einer Preiserhöhung kommt.

  1. Zahlung
    Der Kaufpreis inkl. aller Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges (Übernahmeort: A-6844 Altach/Vorarlberg) zu bezahlen, bevorzugt per rechtzeitiger Banküberweisung, Bankscheck oder bar (innerhalb der Banköffnungszeiten unser Hausbank. Bei Fahrzeugzustellung ist der Kaufpreis vor der Lieferung zur Zahlung fällig.

Gegenansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

  1. Lieferung und Lieferverzug
    Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Liefertermine und Lieferfristen, verbindlich oder unverbindlich, sind schriftlich anzugeben.

Wenn die angegebene Lieferzeit seitens des Händlers (Herstellervertreter) nicht eingehalten werden kann (häufigste Ursachen sind z.B. Zulieferprobleme, Werksferien, o.ä.), dann hat der jeweilige Hersteller (VW, Skoda, Peugeot, etc.) das Recht, die Lieferzeit ohne Angaben von Gründen um 10 Wochen zu überschreiten.
Sollte nach dieser Frist das Fahrzeug noch immer nicht zur Auslieferung bereit sein, dann hat der Kunde die Möglichkeit eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Nach dem Verstreichen dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Kauf zurückzutreten.
Es gibt in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen bei Lieferverzug für den Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Einfluss auf die Lieferzeit haben und uns diesbezüglich auch rechtlich absichern. Ein diesbezüglicher Rechtsweg gegen MD Fahrzeughandels GmbH ist ausgeschlossen (AGBs).

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmer sind von Schadenersatzansprüchen statt Leistung ausgeschlossen.

Wird der Verkäufer selbst nicht beliefert, obwohl er bei einem zuverlässigen Lieferanten innerhalb der EU eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, erlischt die Leistungspflicht und der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Nichterfüllung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet den Käufer unverzüglich zu informieren und allenfalls gegebene Vorleistungen unverzüglich zurück zu erstatten.

Sollte der Verkäufer oder sein Lieferant aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, die den Verkäufer daran hindern, das Fahrzeug in der vereinbarten Lieferfrist zu liefern, ändern sich die oben genannten Fristen um die Dauer der bedingten Störungen. Ergibt sich ein Aufschub von mehr als 4 Monate, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Änderungen am Fahrzeug seitens des Herstellers in Konstruktion, Farbton oder Lieferumfang bleiben während der Lieferzeit dem Hersteller vorbehalten, soweit sie dem Verkäufer und Käufer zumutbar sind.

Aus exporttechnischen Gründen kann es vor Auslieferung des Fahrzeugs zu einer Tageszulassung im Ausland kommen.

  1. KFZ-Übernahme
    Der Käufer ist verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von 21 Tagen ab Importfertigstellung abzunehmen. Sollte der Käufer das KFZ in dieser Abnahmefrist nicht übernehmen, befindet er sich ohne Mahnung des Verkäufers in Abnahmeverzug, außer der Käufer hat die unterlassene Abnahme nicht zu verantworten.

Der Verkäufer ist berechtigt für die Verzugsdauer ein dementsprechendes Lagergeld in Höhe der üblichen Lagerkosten, derzeit €15,-/Kalendertag, zu verrechnen.

Im Falle der Nichtübernahme des Käufers kann der Verkäufer eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 15 % des Kaufpreises verlangen. Der Schadenersatz kann auch höher oder niedriger ausfallen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Eigentumsvorbehalt
    Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn sämtliche Forderungen aus dem Kaufvertrag seitens des Käufers erfüllt sind.

Der Verkäufer kann bei Zahlungsverzug des Käufers vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz und nimmt das Fahrzeug wieder an sich. Verkäufer und Käufer sind einig, dass das Fahrzeug den gewöhnlichen Verkaufswert zum Zeitpunkt der Rücknahme darstellt. Auf Wunsch des Käufers und das unverzüglich nach Rücknahme durch den Verkäufer, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bestellt werden. Der Käufer trägt alle Kosten der Rücknahme und Verwertung des Fahrzeuges. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Käufer oder Verkäufer nachweisen.

Während des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer nicht über das Fahrzeug verfügen, oder auch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

  1. Sachmangel
    Die Ansprüche wegen Sachmangels seitens des Käufers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften mit dem Erfüllungsort der Nacherfüllung als Sitz des Verkäufers. Alle Sachmängel verjähren ein Jahr nach Leistungserbringung, sprich bei Übernahme des KFZ.
  2. Haftung
    Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Punkt 6 geregelt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

Die Ausstattung richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes.

Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kauf­ge­gen­stand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zu­mut­bar sind. Fehlende Ausstattungsdetails werden zu Listenpreisen erstattet.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Sonderregelungen
    Fahrzeugzustellung mittels Speditionsunternehmen: wird diese Zustellung vom Käufer gewünscht, ist der vereinbarte Kaufpreis vollständig und vorab auf das Konto des Verkäufers zu überweisen.
  2. Gerichtsstand
    als Gerichtsstand gilt 6800 Feldkirch.
  3. Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
    Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Ist der Auftraggeber eine natürliche Person im Sinne von § 13 BGB, die als Verbraucher (jede Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist) anzusehen ist, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach übergabe ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:

MD Fahrzeughandels GmbH
web: www.md-auto.at
email: fahrzeugkauf@md-auto.at
Tel.: +43-(0)681 10205568

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder wenn Sie die Ausführung der Leistung selbst veranlasst haben.(z.B. ordern von Lagerfahrzeugen oder von Vorlauffahrzeugen) Ist Ihnen auch eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312d Abs. 1 BGB (z.B. ein Darlehen) vermittelt worden, so erlischt Ihr Widerrufsrecht insoweit vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.